im Lebenslauf

Geburtstag

Taufe

Nottaufe

Paten

Konfirmation

Jugendweihe 

Hochzeit

Hochzeitstage

Ehe

Tod

Begräbnis/Friedhof

Geburtstag

Wird ein Kind geboren, betritt ein neuer Mensch die Erde. Als Wunder wird dieser Vorgang noch heute bezeichnet, seit jeher verehrt und in unserer Zeit mit einer Feier am Jahrestag begangen. Kurze Zeit nach der Geburt erhält das Kind seinen Namen und wird im Standesamtsregister eingetragen.

Eine Torte, zahlreiche gEschenke und Glückwünsche kennzeichnen heute die Geburtstagsfeierfeier.

Taufe

Die Taufe ist das erste der beiden Sakramente in der protestantischen und der sieben in der katholischen Kirche. Mit ihr wird ein Mensch in die christliche Gemeinschaft aufgenommen und ohne sie erhält er nicht die anderen Sakramente. Das Wort "Taufen" bedeutet im Hebräischen so viel wie waschen oder reinigen, im Althochdeutschen eintauchen.

Früher erhielt das Kind seinen Namen mit dem Tag der Taufe, die recht schnell nach der Geburt stattzufinden hatte. Der Name setzte sich zumeist aus den Vornamen der Taufpaten oder der Eltern und Großeltern zusammen. In ganz frühen Kirchenbüchern kann man nur das Taufdatum finden. Während man in protestantischen Gebieten den Geburtstag als Ehrentag feierte, blieb es in katholischen Gegenden lange Zeit der Namenstag, der feierlich begangen wurde.

Bei der früher sehr hohen Säuglingssterblichkeit konnte es auch zu Nottaufen kommen, die notfalls und im Interesse des Seelenheils des Säuglings von Jedermann durchgeführt werden durfte.
Ungetaufte Kinder konnten dem Glauben nach nicht in den Himmel kommen, weil die Taufe die Menschen von der Erbsünde reinigt und sie damit gleichzeitig in die Gemeinschaft der Christen aufnimmt, um sie vor dem ewigen Fegerfeuer zu retten.

Mit der Tauf einher geht das Amt der Paten. Dieses geht auf die Zeit der Christenverfolgung zurück, als für verwaiste Kinder Ersatzeltern gefunden werden mussten. Das Wort "pater spiritualis", was "geistlicher Vater" bedeutet, drückt diese Bestimmung aus.  Die zahl der Taufpaten ist Orts- und Zeitabhängig und die Kinder bekamen früher oft die Namen der Taufpaten. In der Regel erschöpft sich das Patenamt heute in Geschenken zu allen möglichen Fest und Feiertagen für das Patenkind.

Die Patenschaft endet formell eigentlich mit der Firmung bzw. der Konfirmation.

Wegen der hohen Säuglingssterblichkeit und um zu verhindern, das ein ungetauftes Kind verstarb, wurden die Neugeborenen in früheren Jahren meist in der ersten Woche gleich getauft.

Konfirmation

Die protestantischen Kirchen schafften die Firmung als Sakrament ab. Der religiöse Grundgedanke wurde seit 1538 mit der Konfirmation (übersetzt "Befestigung" fortgeführt. Bei ihr werden die 13- bis 15-jährigen Getauften feierlich in die Gemeinschaft der Kirche als eigenständige Mitglieder aufgenommen.. Die Konfirmanden legen dabei ein Glaubensbekenntnis und das Gelöbnis ab. Sie erhalten die Einsegnung durch den Pfarrer. Mit der Konfirmation werden auch kirchliche Rechte übertragen. So können die Jugendlichen nun auch ein Patenamt übernehmen. und am Abendmahl teilnehmen.

Jugendweihe

Als Gegenstück zur Konfirmation und als nichtreligiöse Akt dient die Jugendweihe, die ebenfalls der Aufnahme der Jugendlichen in die Reihen der Erwachsenen dient. Obwohl im Bewusstsein vieler Menschen die Jugendweihe im Zusammenhang mit einem kommunistischen System sehen, ist sie ein viel älterer traditions-behafteter Akt. Bereits 1859 fand  sie beim "Bund freireligiöser Gemeinden" statt. Im 20. Jahrhundert übernahmen dann auch andere Verbände und Organisationen das Zeremoniell, das seinen Ursprung in der Zeit der Aufklärung hat. In der DDR ging die Jugendweihe seit 1955 als offizieller Festakt im 8. Schuljahr vonstatten. Heute ist sie wieder politisch wertungsfrei und erfreut sich nach wie vor großer Beleibtheit. Die Interessenvereinigung Jugendweihe e.V. führt die Veranstaltungen durch, bei der die 14- bis 15-jährigen während einer Feierstunde mit Programm und Ansprachen einzeln und formell in die Reihe der Erwachsenen aufgenommen werden.

Hochzeit

Die Eheschließung fand früher meist - der Tradition entsprechend - am Wohnort der Braut statt. (in den Kirchenbücher des Wohnsitzes des Bräutigams, wie auch am Wohnsitz der Braut, wurden meisten die Aufgebote [Proklamation] beim eigentlichen Copulationseintrag [Eintrag der Eheschließung] vermerkt.)
Am Vorabend wurde ein so genannter POLTERABEND veranstaltet. Hier beging man den letzten Tag in "Freiheit" mit seinen Freunden, Bekannten und Verwandten. Zum Polterabend wurde nicht extra eingeladen. In ländlichen Gegenden, wo man früher nach harter Arbeit gerne feierte und nicht allzu viel Abwechslung vom Alltag hatte, ging zumeist die Jugend zu allen Polterabenden.
Eine schöne Tradition ist es, den Brautleuten vor der Haustür der Braut Porzellan zu zerdeppern. Das sollte Glück bringen. Aber es durften keine Glasscherben darunter sein.
Die Dorfjugend machte sich oft einen Spaß und kam gleich mit  Fuhrwerken voller "Ramsch" an. Um die mühselige Arbeit der Entsorgung zu entgehen, wurden die Fuhrleute meist mit einem Fass Bier "besänftigt" um das Abkippen der Fuhre zu verhindern.

 Hochzeitstage

Eheschließung                            Grüne Hochzeit

 1 Jahr                                             Papierne Hochzeit

 2 Jahre                                           Baumwollene Hochzeit

 3 Jahre                                           Lederne Hochzeit

 4 Jahre                                            Seidene Hochzeit

 5 Jahre                                            Hölzerne Hochzeit

 6 ½ Jahre n.d.H.                            Zinnerne Hochzeit

 7  Jahre                                           Kupferne Hochzeit

  8 Jahre                                           Blecherne Hochzeit

  9 Jahre                                           Keramik Hochzeit

10 Jahre                                            Rosenhochzeit

11 Jahre                                           Stählerne Hochzeit

12 Jahre                                           Nickelhochzeit

12 ½ Jahre n.d.H.                            Petersilienhochzeit

13 Jahre                                           Spitzenhochzeit

14 Jahre                                           Elfenbeinhochzeit

15 Jahre                                           Kristallhochzeit

20 Jahre                                           Porzellanhochzeit

25 Jahre                                           Silberne Hochzeit

30 Jahre                                           Perlenhochzeit

32 Jahre                                           Seifenhochzeit

33 1/3 Jahre n.d.H.                        Knoblauchhochzeit

35 Jahre                                           Leinwandhochzeit

37 ½  Jahre n..d.H.                         Aluminiumhochzeit

40 Jahre                                           Rubinhochzeit

45 Jahre                                          Platinhochzeit

50 Jahre                                           Goldene Hochzeit

55 Jahre                                           Smaragdhochzeit

60 Jahre                                           Diamantene Hochzeit

65 Jahre                                           Eiserne Hochzeit

67 ½ Jahre n.d.H.                            Steinerne Hochzeit

70 Jahre                                           Gnadenhochzeit

75 Jahre                                          Kronjuwelenhochzeit

80 Jahre                                           Messinghochzeit

     100 Jahre                                           Himmelshochzeit

Ehe-zwecke

katholische Ehezwecke:

1. Zeugung
2. Schutz vor Unzucht
3. Wohl des Ehepartners

protestantische Ehezwecke:

1. Liebe und Gemeinschaft
2. Freude an Sexualität und aneinander
3. Kinder, sofern Gott sie schenkt.

Tod

"Weil wir nicht wissen, wann er [der Tod] an uns herantritt, weil: 'mitten  im Leben sind wir vom Tod umfangen', sollten wir so leben, dass wir jeden Augenblick mit gutem Gewissen für uns und ohne Schaden für andere sterben können. Wie ein Kaufmann, dessen Bücher immer in klarer Ordnung, dessen Gläubiger bezahlt, dessen Schuldner wohl bedient sind….“

Dass alle Menschen nur eine begrenzte Lebenszeit haben, ist positiv und funktional sowohl von der Evolution des Lebens als auch von der Idee einer Entwicklung der Menschheit und ihrer kulturellen Formen her als positiv anzusehen.

In den meisten Kulturen wurde und wird der Tod rituell geregelt, d.h. es gibt vorgeschriebene Verhaltensabläufe für die Überlebenden (und für die Toten). Er wird als Übergang in einen anderen Zustand, häufig in ein Reich der Toten, definiert. Damit wird der Tod in den Lebenslauf eingeordnet, der durch verschiedene Übergänge (Kind zu Erwachsenen, Frau zur Mutter, Pensionierung etc.) gekennzeichnet ist. Diese Übergänge von einer Identität zu einer anderen können auch als Prozesse des "sozialen Sterbens und Wiederauferstehens" begriffen werden.

Der Tod eines geliebten Menschen wird für ihm nahestehende Menschen immer einen großen  Verlust darstellen, der nicht ohne die verschiedenen Stadien der Trauer einhergehen kann. Dahingegen lässt uns der Tod eines Unbekannten - je nach Art des Sterbens - weitestgehend  von größerer emotionaler Belastung frei - was auch gut so ist, denn der Tod gehört zum Leben und sonst würden wir aus der Trauer nie herauskommen.

http://www.abschied.org

Friedhöfe

Die einzige Antwort auf das Leben ist der Tod!
Von ihm erfahren wir ein G
eheimnis,
das wir nicht mehr ausplaudern können.
 Verfasser unbekannt


"Media vita in morte sumus" -
Mitten im Leben sind wir (schon) im Tod.

Der Begriff „Friedhof“ hat eigentlich nichts mit Frieden zu tun. Es handelt sich lediglich um ein „umfriedetes“ Grundstück, das einem Verfolgten Schutz bot, denn auf dem Friedhof und in der Kirche durften in früheren Jahrhunderten keine Festnahmen erfolgen.
Der Friedhof war einst ein „Kirchhof“ und wurde auch als „Gottesacker“ bezeichnet. Man suchte die Nähe des Ortes, wo das Abendmahl ausgeteilt und die Sündenvergebung und Auferstehung gepredigt wurden.  Adelige und Bischöfe wurden sogar innerhalb der Kirche beigesetzt. Der „einfache Mann „aber wurde „unter dem grünen Rasen“ begraben, nämlich rings um die Kirche.
Selbstmörder und Andersgläubige (Menschen mit nichtchristlichem Glaubensbekenntnis) wurden zumeist nicht in geweihter Erde begraben. Ihnen war eine extra Stelle außerhalb des Friedhofes vorbehalten, es sei denn Sie hatten einen eigenen Friedhof für ihre Glaubensgemeinschaft

Lange Zeit wurden die Toten anonym begraben. An den Steinkisten aus fränkischer Zeit beispielsweise fehlen Angaben, wer in ihnen ruht.

Erst zu Beginn des 12. Jahrhunderts ließen vermögende und adelige Herren ihr Wappen am Grab anbringen. Im Hochmittelalter wurden Gedenksteine an Mauern und Säulen der Kirche angebracht und sollten die Menschen zur Fürbitte ermahnen.

Zum Beginn des vergangenen Jahrhunderts war es durchaus üblich, Verstorbene im Hause oder in einer Kirche zum Zwecke des Loslösens und der endgültigen Verabschiedung aufzubahren.
Die Geschichte des Umgangs mit dem Tod und den Toten ist immer zugleich auch die Geschichte der Menschheit. Begräbnis-Stätten spiegeln die Einstellung der Lebenden zu den Verstorbenen wider und haben insofern - je nach Zeit, Kulturkreis und religiöser Einstellung - einen unterschiedlichen Stellenwert im Bewusstsein der Völker. So geben Friedhöfe und die Gestaltung der Gräber einen interessanten und lehrreichen Einblick in den Umgang mit dem Tod.
Bei Gräbern von bekannten Persönlichkeiten gibt es beispielsweise ein interessantes und zugleich bedauerliches Phänomen zu beobachten: während temporär bekannte Personen,  in der Regel Dauer-Ehrengräber erhalten, werden Gräber solcher Personen aufgelassen, deren Bedeutung man sich erst später bewusst wurde. Eines der berühmtesten Beispiele hierfür ist W.A. Mozart, dessen letzte Ruhestätte unbekannt ist oder Johannes Gutenberg, dessen Grab zugleich mit der Kirche abgeräumt wurde. Offenbar gilt nur: vivit post funera virtus! (
erst nach dem Tode lebte er weiter )

Grabdenkmäler berühmter Persönlichkeiten finden Sie unter: www.knerger.de/

Ende Gut - alles gut!